Ambulante Rehabilitation
ambulant statt stationär
„Das Geheimnis des Vorwärtskommens besteht darin, den ersten Schritt zu tun.“ (Mark Twain)
Wann ist eine ambulante Reha sinnvoll?
Bei Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängig-keit sowie bei pathologischem Glückspiel wenn Sie:
- in der Lage sind in Ihrer gewohnten Lebenswelt abstinent/clean/spielfrei zu bleiben
- Ihr Suchtverhalten und Ihre Lebenssituation verändern möchten
- eine ambulante Form der Behandlung suchen oder nach einer stationären Therapie ambulante Weiterbehandlung bzw. Nachsorge wünschen
- eine Kombitherapie aus stationären und ambulanten Behandlungsabschnitten möchten
Die Behandlungsdauer beträgt 6 - 18 Monate, mit zwei Terminen (1 Gruppen- und 1 Einzelgespräch) wöchentlich.
Vorteile der ambulanten Behandlung
- Sie bleiben zu Hause in Ihrem sozialen Umfeld und müssen Ihre Berufstätigkeit oder Ausbildung nicht unterbrechen
- Neues Verhalten können Sie direkt in Ihrer normalen Umgebung ausprobieren
- Angehörige und Bezugspersonen können Sie weiter unterstützen und auch in die Therapie gut einbezogen werden
Orientierung finden - Ziele setzen - Schritte gehen
- Aktivierung psychischer, körperlicher und geistiger Fähigkeiten und Ressourcen
- Stärkung von Selbstachtung, Selbstwertgefühl und Sinnorientierung
- Gewinnen von Sicherheit und Zufriedenheit in einem suchtmittelfreien Leben
- Beziehungen aufbauen, gestalten und festigen
- Wiederherstellung bzw. Festigung der Arbeitsfähigkeit und Aufbau beruflicher Perspektiven
Wir arbeiten im Therapieverbund
Bei Notwendigkeit eines Wechsels von ambulanter in stationäre Behandlung oder umgekehrt arbeiten wir mit verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen eng zusammen.
Kosten und Antragstellung
Die Kosten werden durch die Rentenversicherung oder Krankenkasse übernommen. Bei der Antrag-stellung helfen wir Ihnen und informieren Sie, welche Form von Therapie für Sie aktuell passend ist.
Team und Schweigepflicht
Unser Team besteht aus einem Facharzt und Suchttherapeuten, die langjährige Erfahrung haben und über eine therapeutische Zusatzausbildung verfügen. Alle unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Sprechzeiten
Mo und Do 9 - 18 Uhr; Di und Mi 12 - 16:30 Uhr;
Fr 9 - 13 Uhr und nach Vereinbarung